Versicherungsschutz

Stolperfallen im Ehrenamt.

Information für Engagierte:

Durch ihr freiwilliges Engagement leisten Ehrenamtliche einen unschätzbaren Wert für ein lebendiges Gemeinwesen in unserer Gesellschaft. Viele Engagierte sind sich aber nicht sicher, ob sie bei ihrem Engagement ausreichend versichert sind.

 

Die beiden wichtigsten Versicherungen sind die Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Hier finden Sie wissenswertes und informatives zum Thema Versicherungen und Ehrenamt. Nachfolgend finden Sie Informationen zu:

Sicher engagiert

Kompakt und hilfreich, Infor- mationen vom Verband der öffentlichen Versicherer


Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen. Wer anderen aus Versehen oder leichtsinnig Unbedacht einen Schaden verursacht, der haftet. Das ist auch bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit der Fall. Das bedeutet, dass man für den entstandenen Schäden finanziell aufkommen muss. Eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung übernimmt finanzielle Risiken, die ein Schadensfall verursacht.

 

Haftpflichtversicherung im Ehrenamt

Grundsätzlich besteht seit 2006 für alle ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein ein Haftpflichtversicherungsschutz. Das Sozialministerium Schleswig-Holstein hat eine Sammel-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die ehrenamtlich Tätige in Schleswig-Holstein versichert. Der Versicherungsschutz greift dann, wenn der betroffene Ehrenamtliche nicht auf anderem Wege haftpflichtversichert ist.

 

Klären Sie deshalb folgende Fragen, wenn Sie eine ehrenamtlich Tätigkeit aufnehmen:

  • Fragen Sie ihre Versicherungsgesellschaft, ob ihre private Haftpflicht-versicherung auch Schäden bei einer Tätigkeit im Ehrenamt übernimmt. Nicht in jedem Tarif ist dies der Fall.
  • Findet die ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb eines Vereins, Verbands oder einer anderen gemeinnützigen Organisation statt, so ist die Person in der Regel, über deren Haftpflichtversicherung geschützt. Fragen Sie nach, ob es einen Haftpflichtversicherungsschutz für Mitglieder, oder auch für freiwillig Engagierte gibt.

Wird die ehrenamtliche Tätigkeit in einer rechtlich unselbständigen Struktur, z.B. einer Bürgerinitiative geleistet, dann greift der Versicherungsschutz der Sammel-Haftpflichtversicherung des Lands Schleswig-Holstein.

 

Eine gesonderte Anmeldung zur Inanspruchnahme der Versicherung ist für Initiativen, Gruppen oder Projekte nicht erforderlich. Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz können sich die Betroffenen direkt an den betreuenden Versicherungsdienst wenden.

 

Bei Fragen und weitere Informationen helfen wir gerne weiter. Nutzen Sie die in der blauen Spalte stehenden Öffnungszeiten.

 

 

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und schützt die Versicherten vor den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Auf die Frage des Verschuldens kommt es für die Leistungen der Unfallversicherung nicht an, die Leistungen werden grundsätzlich unabhängig vom Verschulden gewährt und vom zuständigen Unfallversicherungsträger festgestellt. Die gesetzliche Unfallversicherung gleicht – durch Rehabilitation und Entschädigung – Gesundheitsschäden aus, die ehrenamtlich Tätige selbst erleiden.

 

Wo bin ich versichert?

Viele bürgerschaftlich und ehrenamtlich aktive Menschen sind über gesetzliche Unfallversicherungen bzw. ihre jeweilige Trägerorganisation unfallversichert. Hierzu zählen u. a. Einrichtungen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Wohlfahrtspflege sowie die Freiwillige Feuerwehr.

 

Für alle engagierten Menschen, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind, hat das Sozialministerium Schleswig-Holstein eine Sammel-Unfallversicherung abgeschlossen. Im Rahmen dieser Versicherungene ist freiwilliges Engagement versichert, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • unentgeltlich tätig werden
  • und mit ihrer Tätigkeit dem Gemeinwohl dienen
  • und die Organisation, für die Personen ehrenamtlichtätig werden, ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, die im öffentlichen Interesse liegen, oder gemeinnützige oder mildtätige Zwecke fördert.

Genauere Informationen gibt die Broschüre der UK Nord - Ehrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein.

 

Allgemein gilt für den Unfallversicherungsschutz: Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, hängt vom Hauptzweck der Organisation ab, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird. Sofern Sie wissen möchten, über wen Sie versichert sind, fragen Sie in der Einrichtung, für die Sie tätig sind oder bei uns nach, wir helfen gerne weiter.

Unfallversichert im Ehrenamt in Schleswig Holstein

UK Nord - Ehrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein


Zu Ihrer Sicherheit

Ebenso lesenswert: Unfallversichert im freiwilligen Engagement - Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales