Bei diesem neuen Format nachgefragt vom Haus des Stiftens werden einzelne rechtliche Aspekte aufgegriffen, die für die Arbeit von NPOs von Bedeutung sind. Kurz und knackig – in nur 15 Minuten werden wichtige Fragen aus dem auf den Punkt gebracht.
In dieser Session geht es darum, die Begriffe Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz, die oft verwechselt werden, klar voneinander zu trennen.
Inhalte:
Unterschied Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz.
Voraussetzungen für eine rechtmäßige Erstattung.
Abgrenzung von möglichen Steuerfreibeträgen.
Ehrenamtliches Engagement bedeutet in der Regel, dass die Tätigkeit nicht vergütet wird. Von diesem Grundsatz sieht das Steuerrecht gewisse Ausnahmen vor. In dieser Session klären wir häufige Fragen, die sich bei der konkreten Ausgestaltung der Pauschale stellen.
Beispielsweise:
Was unterscheidet die Aufwandsentschädigung vom Auslagenersatz? Und was vom Übungsleiterfreibetrag?
Welche Kosten können im Rahmen der Ehrenamtspauschale übernommen werden?
Was muss für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Akteuren und Engagierten beachtet werden?
Ehrenamtliches Engagement bedeutet in der Regel, dass die Tätigkeit nicht vergütet wird. Von diesem Grundsatz sieht das Steuerrecht gewisse Ausnahmen vor. In dieser Session klären wir häufige Fragen, die sich bei der konkreten Ausgestaltung der Pauschale stellen.
Beispielsweise:
Für welche Tätigkeiten kommt die Übungsleiterpauschale in Frage?
Welche Voraussetzungen sind bei der Ausgestaltung der Übungsleiterpauschale zu beachten?
Gibt es Kombinationsmöglichkeiten zwischen der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale ?