Als Nachweis können die folgenden Bescheide vorgelegt werde:
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Bescheid über Arbeitslosen- oder Sozialgeld (ALG II nach SGB II)
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Grundsicherungsbescheid und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen nach SGB XII
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Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
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Bescheid über Wohngeld
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Bescheide von Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
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Auszubildende
Generell gelten die folgenden Einkommensgrenzen:
Bei der Bemessung der Einkommensgrenzen orientieren wir uns an den Armutsgefährdungsgrenzen der Europäischen Union (EU).
Die Einkommensgrenzen (netto) für die KulturGäste liegen entsprechend bei:
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1.096,- € netto für einen 1-Personen Haushalt
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zuzüglich 548,00 € netto pro Haushaltsmitglied ab 14 Jahren
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zuzüglich 328,80 € netto pro Haushaltsmitglied unter 14 Jahren