Versicherungsschutz

Informationen für Vereine:

Welche Versicherungen sind für Vereine wichtig im Zusammenhang mit Ehrenamt & Freiwilligendienst?

Vereinshaftpflichtversicherung

Schutz vor Schadensersatzansprüchen, die ein Geschädigter direkt von den Verantwortungsträgern oder dem Verein einfordert. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Personen- oder Sachschadens. Folgende Personen sind damit abgesichert:

  • Der Vorstand,
  • die Vereinsmitglieder,
    wenn sie Tätigkeiten ausüben, die den Vereinszwecken unterliegen,
  • Angestellte des Vereins, auch wenn es sich nicht um Mitglieder handelt.
  • Versichert werden außerdem Veranstaltungen im Verein die der Satzung entsprechen.

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung

Ist eine Veranstaltung nicht durch die Vereinshaftpflicht abgedeckt, weil auch andere Aussteller daran teilnehmen und die Veranstaltung sich nicht aus dem Vereinszweck ergibt, muss der Verein im Falle eines Unfalls sämtliche Schadensersatzforderungen übernehmen. Verfügt der Verein nicht über entsprechende finanzielle Mittel oder kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, haftet der Vereinsvorstand.


Die folgenden Versicherungen sind drei Beispiele für eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten sich abzusichern. Jede verantwortliche Person eines Vereins sollte sich über die Versicherungsmöglichkeiten im Einzelfall informieren.

 

Vereins- Gruppen- Unfallversicherung
Hiermit kann der Verein seine ehrenamtlich tätigen Vereins-Mitarbeiter, Vereins-Mitglieder, Honorarkräfte oder auch die Teilnehmer an Ihren Veranstaltungen versichern.

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Sie deckt Vermögensschäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen im Rahmen von satzungsgemäßen Tätigkeiten verursacht werden. Versicherte Personen sind alle Mitarbeiter des Vereins und seine Organe.

 

Director´s and Officer´s- Haftpflichtversicherung = D&O

Der persönliche finanzielle Schutz vor dem privaten Haftungsrisiko als Verantwortungsträger.